Abfallwirtschaftskonzept

 

Ein Abfallwirtschaftskonzept ist von allen Betreibern einer Anlage mit mehr als 20 ArbeitnehmerInnen zu erstellen. Betroffen sind alle Unternehmen, ebenso auch z.B. Bürogebäude, Schulen, Krankenhäuser und EDV-Dienstleister…

 

Das Abfallwirtschaftskonzept ist der zuständigen Behörde auf Verlangen beziehungsweise bei einem Antrag auf gewerberechtliche Genehmigung vorzulegen. Bei Unvollständigkeit des Abfallwirtschaftskonzepts werden notwendige Verbesserungen von der Behörde mit Bescheid aufgetragen. Eine Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts muss zumindest alle sieben Jahre erfolgen. 

 

Das Abfallwirtschaftskonzept zeigt auf, wie sich Abfallvermeidungs- und Abfallverwertungsmaßnahmen betriebswirtschaftlich rechnen.

 

Folgende Vorteile ergeben sich durch die Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes durch unsere erfahrenen Berater:

 

  • Enorme Zeit- und Kostenersparnis durch Abnahme der umfassenden und zeitaufwendigen Arbeiten
  • Überblick über die Materialströme und entsprechenden Kosten
  • Optimierung der Beschaffung
  • Identifizierung von Einsatzstoffen mit unnötig hohem Umweltgefährdungspotenzial